Montag, 22. März 2010

ProSieben schließt Knebelverträge mit Modelkandidatinnen ab

Amra Delilovic (19) wollte berühmt werden. Ihr Traum ist geplatzt: Am Donnerstag flog die Zürcherin bei der Castingshow «Germany’s Next Topmodel» auf ProSieben raus. Der nächste Schreck: Ton- und Bildaufnahmen von ihr, die für die Sendung mit Topmodel Heidi Klum (36) gemacht wurden, gehören nicht Amra. Die Verantwortlichen der Tresor TV-Produktions GmbH und der ProSieben Television GmbH dürfen die Aufnahmen «unentgeltlich» zu «gleich welchem Inhalt und gleich welcher Zweckbestimmung» weiterverwenden.

Die Mädchen haben keine Rechte
Der Grund: Um überhaupt als Kandidatin für die erfolgreiche TV-Show zugelassen zu werden, unterschrieb Amra wie Tausende – oft minderjährige – Frauen eine Erklärung, mit der sie komplett auf die «Geltendmachung von Ansprüchen» verzichtet. So einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte müssen sich die Kandidatinnen aber nicht gefallen lassen: «Eine derart weitgehende und pauschale Einwilligung ist nicht zulässig», sagt Regina E. Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern. Ihr Fazit: «Damit ist sie unwirksam.» Fiona Erdmann (21), eine Deutsche, die an einer früheren Staffel von «Germany’s Next Topmodel» teilgenommen hatte, ist es schon gelungen, den Vertrag aufzulösen. Ihr Manager, Benjamin Ahlborn, schildert die Verhandlungen mit dem Sender als «sehr anstrengend»: «ProSieben hat gern immer recht und sieht Fehler ungern ein», so Ahlborn.

Eine eklatante Benachteiligung
Auch nach deutschem Recht müsse die Benachteiligung einer Vertragspartei nicht hingenommen werden, ergänzt die Luzerner Rechts­professorin Aebi-Müller. Der Sender weist sämtliche Vorwürfe zurück und hält die Verträge nach wie vor für korrekt: «Jedes Jahr kommen mehr Mädchen zum Casting. Warum? Es hat sich herumgesprochen, dass wir fair mit den Mädchen arbeiten», so ProSieben-Sprecher Christian Körfer.  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen